Alles Wissenswerte zum Thema Ehevertrag findet Ihr im Hochzeitslexikon für Euch zusammengefasst.
Der Ehevertrag
Für einige Paare ist es ein heikles Thema: Die Frage, ob ein Ehevertrag abgeschlossen werden soll oder nicht. Grundsätzlich ist es wichtig zu wissen, dass ein solcher Vertrag nicht unbedingt vor der Eheschließung abgeschlossen werden muss, auch danach ist dies jederzeit möglich. Selbstverständlich können auch Paare, die sich für eine eingetragene Lebensgemeinschaft entschließen, einen Vertrag abschließen. Dieser ist vom Inhalt und Aufbau dem Ehevertrag gleichzusetzen und wird Lebenspartnerschaftsvertrag genannt.
Warum einen Ehevertrag abschließen?
Selbstverständlich wird kein Paar davon ausgehen, dass es sich wieder trennt, aber für diesen Fall sollte dennoch vorgesorgt werden, vor allem, wenn bestimmte Voraussetzungen zutreffen. Verdienen beispielsweise beide Partner sehr viel Geld und planen keine Kinder oder hat nur einer der beiden ein sehr großes Vermögen oder erwartet eine große Erbschaft, dann empfiehlt es sich, einen Ehevertrag abzuschließen. Auch falls ein Ehepartner selbstständig ist oder Firmenanteile mit in die Ehe bringt, ist es ratsam sich vertraglich abzusichern.
Ehevertrag – die Möglichkeiten
Grundsätzlich gibt es drei Arten den Güterstand in einer Ehe festzulegen: Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung oder Gütergemeinschaft. Allerdings können auch noch weitere Dinge in einem Ehevertrag festgehalten werden. Finanzielle Unterstützung von Verwandten, besondere Regelungen für Erbschaften oder die Frage des Versorgungsausgleichs können beispielsweise mit aufgenommen werden.
Informiert Euch hier weiter über den Ehevertrag und darüber, was bei einer Namensänderung zu beachten ist.
Da sich mit einer Hochzeit auch oft der Name ändert, ist es notwendig, die Namensänderung bei bestimmten Behörden zu melden und neue Dokumente zu beantragen.